(...) Dass 47 Millionen Euro ein schöner Beitrag zum weiteren Wohnungsbau in Hamburg wären, steht außer Frage. Allerdings pflege ich - politisch wie auch privat – mir erst dann Gedanken darum zu machen, wie ich Geld ausgebe, wenn ich es habe oder zumindest sicher sein kann, es zu bekommen. (...)
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(...) Damals wie heute bin ich also auf die Rückmeldung und fachlichen Auskünfte meiner Fraktionskollegen angewiesen. Festzuhalten bleibt an erster Stelle, dass tatsächlich zu keinem Zeitpunkt eine Gesetzeslücke bestand, die die Cum-Ex-Geschäfte als eine legale Option zugelassen hat. Das 2016 in Kraft getretene Gesetz, das Sie erwähnen, zeigte schon im gleichen Jahr mit Blick auf die Handelsvolumina zu den kritischen Zeitpunkten (beispielsweise für die BASF-Aktie und andere DAX-30-Aktien) Tendenzen, die auf den Erfolg der Regelung schließen ließen. (...)
(...) Der damit suggerierte Zusammenhang der Ergänzung des § 21a Absatz 1 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) mit Cum/Ex-Fällen ist jedoch unzutreffend. (...) Die Änderungen stehen in keinem Zusammenhang mit Cum/Ex-Sachverhalten, deren Aufklärung das BMF mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln unterstützt. (...)
(...) Nein, auch ich verfolge aufmerksam die Presselandschaft zum CUM-Ex-Skandal und mir ist demzufolge keine aktuellere Entwicklung als dir bekannt. (...)
Sehr geehrter Herr L.,