Antwort 27.07.2026 von Georg Günther CDU
Künftige Vergütungsanpassungen sollen jedoch stärker an der allgemeinen Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen ausgerichtet werden.
Künftige Vergütungsanpassungen sollen jedoch stärker an der allgemeinen Entwicklung der beitragspflichtigen Einnahmen ausgerichtet werden.
Ich habe dem Gesetz zugestimmt, weil die erhebliche Finanzierungslücke der gesetzlichen Krankenversicherung geschlossen und weitere Beitragssprünge vermieden werden müssen. Zugleich müssen Therapieabbrüche und längere Wartezeiten verhindert werden.
Sie sprechen einen Punkt an, der bei vielen psychotherapeutischen Praxen nachvollziehbar große Sorgen auslöst. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde die besondere gesetzliche Vorgabe gestrichen, nach der zeitgebundene psychotherapeutische Leistungen je Zeiteinheit angemessen zu vergüten sind.