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Es wurde der gesetzliche Schutz einer angemessenen Mindestvergütung für psychotherapeutische Leistungen gestrichen. Wie können Psychotherapeuten jetzt noch wirtschaftlich arbeiten?

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Lina Seitzl
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Frage von Lisa V. •

Es wurde der gesetzliche Schutz einer angemessenen Mindestvergütung für psychotherapeutische Leistungen gestrichen. Wie können Psychotherapeuten jetzt noch wirtschaftlich arbeiten?

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Antwort von SPD

Sehr geehrte Frau V.,

vielen Dank für Ihre Frage. Sie sprechen einen Punkt an, der bei vielen psychotherapeutischen Praxen nachvollziehbar große Sorgen auslöst. Mit dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz wurde die besondere gesetzliche Vorgabe gestrichen, nach der zeitgebundene psychotherapeutische Leistungen je Zeiteinheit angemessen zu vergüten sind. Die psychotherapeutischen Verbände kritisieren, dass dadurch ein bewährter Schutzmechanismus entfällt und neue Unsicherheiten entstehen können. Diese Bedenken nehme ich sehr ernst.

Die Streichung bedeutet allerdings nicht, dass psychotherapeutische Leistungen künftig unbezahlt oder beliebig niedrig vergütet werden dürfen. Sie werden weiterhin über den Einheitlichen Bewertungsmaßstab vergütet. Bei der Überführung in die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung wird der bisherige volle und nicht quotierte Leistungsbedarf berücksichtigt. Zudem soll verhindert werden, dass die für die Psychotherapie vorgesehenen Mittel zugunsten anderer Fachgruppen umverteilt werden.

Gleichzeitig ist für mich klar: Psychotherapeutische Praxen müssen wirtschaftlich arbeiten können, sonst verschärfen sich die bereits bestehenden Versorgungsprobleme. Deshalb hat der Bundestag ergänzend beschlossen, unmittelbar nach der Sommerpause weitere gesetzliche Verbesserungen auf den Weg zu bringen. Bereits begonnene Therapien sollen verlässlich fortgeführt werden können. Für Kinder und Jugendliche, schwer psychisch erkrankte Menschen sowie dringliche Behandlungsfälle ist eine extrabudgetäre Vergütung vorgesehen.

Die zusätzlichen Investitionen der gesetzlichen Krankenversicherung belaufen sich auf rund 100 Millionen Euro. Wir werden die Auswirkungen auf Praxen, Therapieplätze und Wartezeiten eng begleiten. Sollte sich zeigen, dass die Vergütung keine verlässliche Versorgung gewährleistet, sind weitere Nachbesserungen erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Lina Seitzl
 

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