(...) Im Übrigen gibt es keine Wahlpflicht in Deutschland - und deshalb hat es jeder Bürger selbst in der Hand, wie hoch die Wahlbeteiligung ist. Es ist keine Verantwortung der Gewählten, sondern der Wähler - also auch von Ihnen. (...)
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(...) Im Übrigen gibt es keine Wahlpflicht in Deutschland - und deshalb hat es jeder Bürger selbst in der Hand, wie hoch die Wahlbeteiligung ist. Es ist keine Verantwortung der Gewählten sondern der Wähler - also auch von Ihnen. (...)
(...) 2) Ja. Der EuGH trifft Urteile nach dem EU-Recht und dieses muss mit der deutschen Rechtsordnung vereinbar sein, egal ob der einzelne Richter das deutsche Recht kennt. Dies galt übrigens auch bisher schon. (...)
(...) Deutschland ist ebenso in der Pflicht, nach seinen Möglichkeiten Flüchtlinge aus dem Irak aufzunehmen, wie alle anderen Länder es sind, die sich den internationalen Menschenrechtsverträgen angeschlossen haben. Wir können uns diese Form von internationaler Solidarität und praktizierter Mitmenschlichkeit auch durchaus leisten: wir haben die niedrigsten Asylbewerber-Zugangszahlen seit Ende der 70er Jahre. (...)
(...) Sie bezweifeln die demokratische Legitimation des Lissabon-Prozesses, weil sich an der letzten Europawahl nur 43 Prozent der Deutschen beteiligt hätten. Darf ich Sie daran erinnern, dass nicht das Europäische Parlament den Lissabon-Vertrag ratifiziert, sondern der Deutsche Bundestag und der Deutsche Bundesrat jeweils mit 2/3-Mehrheit? (...)
(...) Natürlich fehlt dem Vertrag von Lissabon, der nicht mehr Verfassung heissen durfte, aber im Prinzip eine Europäische Verfassung immer noch darstellt, die direkte demokratische Legitimation einer europäischen Volksabstimmung. Diese Legitimation fehlt dem Grundgesetz im übrigen auch, und zwar von Anfang an. (...)