Grundsätzlich gilt das, was wir auch im Gesetz beschließen werden. Dieser Entwurf sieht derzeit vor, dass man im privaten Raum maximal 50 Gramm getrocknetes Cannabis besitzen darf, im öffentlichen Raum maximal 25 Gramm.
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Am 23.02.2024 hat der Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zum kontrollierten Umgang mit Cannabis beschlossen.
Auf der anderen Seite steht die vollständige Legalisierung, die ich im vorliegenden Gesetzentwurf im Hinblick auf den Gesundheits- und Jugendschutz für unverantwortlich halte.
Überdies haben wir im Zusammenhang mit dem Lieferengpassgesetz den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) beauftragt, bestimmte Facharztgruppen festzulegen, die ohne Genehmigungsvorbehalt Cannabis als Medizin verschreiben können.
Im Ergebnis ist es uns nun gelungen, in der vergangenen Woche ein Gesetz zu verabschieden, das eine moderate Teil-Legalisierung bewirken wird und die Belange des Gesundheits- sowie Kinder- und Jugendschutzes berücksichtigt.
Ich gehe davon aus, dass das Cannabis-Gesetz im Februar im Bundestag verabschiedet wird und dann ab 1. April gelten kann.