Die Forderung nach einer Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns auf ein Niveau zwischen 14 und 15 Euro steht in Zusammenhang mit den Vorgaben der EU-Mindestlohn-Richtlinie. Diese gibt Mitgliedstaaten vor, bei der Bewertung der Angemessenheit der gesetzlichen Mindestlöhne Referenzwerte zugrunde zu legen. Ein Niveau zwischen 14 und 15 Euro entspricht dabei dem Referenzwert von 60 Prozent des Bruttomedianlohns bezogen auf das Jahr 2026.
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Antwort 10.02.2025 von Hubertus Heil SPD
Antwort ausstehend von Sahra Wagenknecht BSW
Antwort 25.08.2024 von Petra Köpping SPD
Ich setze mich gemeinsam mit der SPD Sachsen für eine Anhebung des Mindestlohns auf 15 Euro ein.
Antwort 02.10.2024 von Hubertus Heil SPD
Die Richtlinie (EU) 2022/2041 über angemessene Mindestlöhne in der Europäischen Union (EU-Mindestlohn-Richtlinie) ist bis zum 15. November 2024 in nationales Recht umzusetzen.
Antwort 27.07.2024 von Nadine Hoffmann AfD
Der Mindestlohn ist bei diesem Thema nur ein Puzzleteil
Antwort ausstehend von Jörg Urban AfD