(...) Zum Wahlrecht mit 16 sind ebenfalls unterschiedliche Auffassungen möglich. Die Volljährigkeit tritt in Deutschland mit der Vollendung des 18. (...)
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(...) ich persönlich halte eine Absenkung des Wahlrechts für falsch und kenne außerhalb des Saarlands auch keine Fraktion der AfD, die eine Absenkung des Wahlrechts vertritt. Das Bildungsniveau ist in den letzten Jahren bundesweit gesunken und es ist nicht einsichtig, warum Jugendliche mit 16 Jahren mehr staatsbürgerliche Rechte erhalten sollten, während sie nicht mehr Pflichten bekommen sollten. (...)
(...) Zugleich halte ich es aus dargelegten Gründen für sinnvoll, beim Wahlalter auf die Lebenswirklichkeit abzustellen. Danach nimmt vorrangig die Gruppe der über 18-jährigen am Rechts- und Geschäftsverkehr teil. (...)
(...) Staatsbürgerliche Rechte und Pflichten gehören aus gutem Grund zusammen, auch in diesem Punkt. Deswegen sprechen wir uns gegen eine reine Absenkung des Wahlalters aus. (...)
(...) danke für Ihr Frage. Im Thüringer Landtag habe ich mich gemeinsam mit der Fraktion gegen eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ausgesprochen, die dort auf Kommunalebene beschlossen wurde. (...)
(...) Ich kann gut nachvollziehen, dass Sie Ihre politische Überzeugung auch mit dem Kreuz bei der nächsten Bundestagswahl ausdrücken wollen. Ich bin allerdings skeptisch, was eine Veränderung des Wahlalters angeht. Ein wichtiger Punkt ist für mich, dass das Wahlrecht bei staatlichen Wahlen und die Volljährigkeit nicht voneinander getrennt werden sollten, weil Rechte und Pflichten zusammengehören. (...)