Antwort 08.07.2024 von Stefan Seidler SSW
Sollte es zu strafrechtlich relevantem Fehlverhalten gekommen sein, gilt es entsprechende rechtsstaatliche und parlamentarische Konsequenzen zu prüfen.
Sollte es zu strafrechtlich relevantem Fehlverhalten gekommen sein, gilt es entsprechende rechtsstaatliche und parlamentarische Konsequenzen zu prüfen.
Natürlich hat die deutsche Öffentlichkeit ein Recht darauf zu erfahren, ob und in welchem Umfang staatliche Institutionen in illegale Aktivitäten verwickelt sind.
Sollten sich die Vorwürfe dann als wahr herausstellen, so müssen die entsprechenden straf- und dienstrechtlichen sowie politischen Konsequenzen folgen.
Hierzu wird es im Innenausschuss eine Befragung der Regierung geben.
Eine Enquete-Kommission oder ein Untersuchungsausschuss sind jedoch nicht der richtige Weg dafür.
nicht erst seit der Offenlegung. Ich versuche bereits seit 2022 einen U-Ausschuss auf Landesebene voranzutreiben.