Als Ausschussvorsitzende kann ich allein das BMG nicht dazu auffordern, die Entscheidung des G-BAs zur Honorarkürzung zu überprüfen. Der Ausschuss hatte aber das Ministerium um Stellungnahme gebeten. Diesem wurde nach Abschluss der Prüfung entsprechend dargelegt, warum das Ministerium keine Anhaltspunkte sieht, dass das Zustandekommen des Beschlusses im G-BA rechtlich zu beanstanden wäre.
Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch
Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Antwort 13.07.2026 von Tanja Machalet SPD
Antwort ausstehend von Maximilian Bathon CDU
Antwort 08.07.2026 von Sandra Detzer BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Gesundheitspolitisch sind die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossenen Honorarkürzungen um 4,5 Prozent sowie die geplanten finanziellen Einschnitte im Regierungsentwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Hinblick auf die schon derzeit bestehenden Versorgungslücken in der Psychotherapie inakzeptabel
Antwort 23.07.2026 von Nicolas Zippelius CDU
Die Sorge vor einer Verschlechterung der Vergütungssituation sehen wir nach Rücksprache mit dem Bundesgesundheitsministerium derzeit nicht als begründet an.
Antwort 11.04.2026 von Nina Warken CDU
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
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Antwort 09.04.2026 von Simone Borchardt CDU
Weiterbildungsfinanzierung in der Psychotherapie sichern, Ziel ist klar, konkrete Beschlüsse und ein fester Zeitplan fehlen bislang.