Antwort 13.07.2023 von Sahra Wagenknecht BSW
leider gab es viel zu wenige kritische Artikel wie der von Ihnen verlinkte, bzw. die kritischen Artikel die es gab, haben bei weitem nicht die Verbreitung bekommen, die sie verdient hätten.
leider gab es viel zu wenige kritische Artikel wie der von Ihnen verlinkte, bzw. die kritischen Artikel die es gab, haben bei weitem nicht die Verbreitung bekommen, die sie verdient hätten.
Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht gemäß Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 des Grundgesetzes hergeleitet.
Es gibt in RLP kein 2G für Minderjährige.
Weil ich diese Rede nicht gehalten habe.