Sehr geehrte Frau B., zu Ihrer Anfrage möchte ich wie folgt antworten:
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(...) Der Bezug des Arbeitslosengeldes ist im Sozialgesetzbuch III, also bundesgesetzlich geregelt. Hier ist der Landtag nicht zuständig, allenfalls könnte das Land Brandenburg über eine Bundesratsinitiative auf Änderungen drängen. (...)
(...) Hier unser Rechercheergebnis: Die Beantwortung der Frage zur Migrationsgeschichte ist absolut freiwillig, wird nicht mit dem Datensatz verknüpft und ist auf Initiative eines Bundesministeriums entstanden. Damit soll der Frage nachgegangen werden, inwieweit am Arbeitsmarkt strukturelle Diskriminierung besteht. (...)
(...) die von Ihnen angesprochene Erfassung der Daten zum Migrationshintergrund hat nur statistischen Wert. Die Politik will mit dieser Erhebung einer möglichen ungleichen Chancenverteilung auf dem Arbeitsmarkt entgegenwirken. (...)
(...) Diese Frage dient rein statistischen Zwecken und es besteht keine Auskunftspflicht. (...)