Antwort 16.12.2020 von Matthias Zimmer CDU
(...) Der Verdienst aus dem Minijob wird also weiterhin bis Ende 2021 nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. (...)
(...) Der Verdienst aus dem Minijob wird also weiterhin bis Ende 2021 nicht auf das Kurzarbeitergeld angerechnet. (...)
(...) Der Ältestenrat hat über Sonderzahlungen für Mitarbeiter des Bundestages noch nie abgestimmt. (...)
(...) kürzlich einvernehmlich eine solche Sonderzahlung für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Abgeordneten beschlossen (...)
(...) Das aktuelle Ausbruchsgeschehen lässt sich nur mit einer generellen und systematischen Reduzierung der Kontakte eindämmen, wie dies bereits im Frühjahr erfolgreich durch ähnliche Maßnahmen erreicht werden konnte. (...)