Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
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Antwort 30.10.2024 von Bärbel Bas SPD
In solchen Fällen ist es zunächst erforderlich, zu prüfen, ob die betreffende Öffentlichkeitsarbeit durch ein Bundesministerium die Grenze der rechtlichen Zulässigkeit überschritten hat, also insbesondere ein Verstoß gegen die Neutralitätspflicht des Staates vorliegt.
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort ausstehend von Christian Lindner FDP
Antwort 05.12.2024 von Ria Schröder FDP
Ich bin mir darüber im Klaren, dass dies in großen Teilen der Öffentlichkeit nicht wahrgenommen wird.
Antwort ausstehend von Linda Teuteberg FDP