Antwort 12.08.2024 von Nicole Walter-Mundt CDU
Wir haben uns im Landtag erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Abstandsregel bei der Aufstellung von Windkraftanlagen von mind. 1.000 Metern zu Wohnbebauung eingehalten werden muss.
Wir haben uns im Landtag erfolgreich dafür eingesetzt, dass die Abstandsregel bei der Aufstellung von Windkraftanlagen von mind. 1.000 Metern zu Wohnbebauung eingehalten werden muss.
Zur geplanten Abholzung gesunder Bäume im Neukirchener Wald, um Platz für zwei Windmühlen zu schaffen, gibt es einen umfassenden Hintergrund.
Eine Windkraftanlage kompensiert binnen einer Woche den Klimaeffekt des entwichenen SF6, sollte dieses durch einen Schaden komplett entweichen.
Der Bau von Windkraftwerken ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zu einer sicheren und nachhaltigen Energieversorgung. Daher muss auch der Schwerlastverkehr, zur Belieferung neuer Anlagen, seinen Platz finden