Antwort 26.06.2023 von Bettina Stark-Watzinger FDP
Sehr geehrter Herr F.,
Sehr geehrter Herr F.,
Eine beschleunigte Einbürgerung nach derzeit sechs und neu drei Jahren kann nur erfolgen, wenn ein Sprachniveau von C1 sowie besonders gute schulische, berufsqualifizierende oder berufliche Leistungen oder bürgerschaftliches Engagement nachgewiesen werden können

Die meisten Bundesgesetze werden ja von den Ländern und Kommunen umgesetzt. Hierbei gibt es immer einen gewissen Handlungsspielraum durch die Anwendungshinweise, weswegen mancherorts Gesetze unterschiedlich ausgelegt werden.
Junge Menschen müssen frei und unabhängig vom Geldbeutel ihrer Eltern entscheiden können, was sie werden wollen.
Sehr geehrter Herr D.,
ich bedanke mich für Ihre Anfrage und bitte Sie eine E-Mail an mein Abgeordneten Büro zu senden.