Auf Grund der Zuständigkeit bitte ich Sie sich an Arbeitskreis Klimaschutz und Energie zu wenden, der von dem Abgeordneten Karsten Hilde geleitet wird.
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Nach der Einigung Anfang Februar arbeiten wir, wie bereits erwähnt, daran, so schnell als möglich den Gesetzentwurf zur Abstimmung im Deutschen Bundestag zu bringen, damit wir den ursprünglichen Zeitplan einhalten können.
Der Bundesrat kann bei abweichender Meinung Einspruch einlegen, der Bundestag kann dies jedoch wieder überstimmen. Mit einem Einspruch ist in diesem Fall jedoch nicht zu rechnen.
Wir haben eine Fristverkürzung angemeldet, dass die Staatsangehörigkeitsreform zum 2. Februar auf die Tagesordnung des Bundesrats kommt.
Jetzt liegt es an uns allen, dem Gesetz auch zum Erfolg zu verhelfen. Es ist wichtig, den Inhalt des neuen Gesetzes in ganz Deutschland bekannt zu machen, Menschen zur Einbürgerung und zur Wahrnehmung ihrer demokratischen Rechte zu ermutigen.