Ja, im Rahmen der Anspruchseinbürgerung kann sich auch ein kurzzeitiger Bürgergeldbezug negativ auswirken, wenn genau zu diesem Zeitpunkt über Ihren Antrag entschieden wird. Ich würde Ihnen daher empfehlen, mit Ihrer Einbürgerungsbehörde in Kontakt zu treten und gegebenenfalls den Antrag zurückzustellen, bis sich ihre finanzielle Situation geklärt geklärt hat.
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Auch nach der Reform des Einbürgerungsrechts ist es so, dass nicht die Erwerbstätigkeit, sondern die Inanspruchnahme von Sozialleistungen entscheidend ist, um einbürgerungsberechtigt zu sein. Wenn Ihre Frau also den Lebensunterhalt der Familie sichert (entweder vollständig, oder bei Vollzeittätigkeit mit aufstockenden Sozialleistungen) und Sie sich beispielsweise um das gemeinsame Kind kümmern, sind Sie weiterhin einbürgerungsberechtigt.
So wie Sie mir Ihren Fall schildern, könnte die Ermessenseinbürgerung eine gute Möglichkeit in Ihrer Situation sein
Ja, dieser Aufenthaltstitel ist nicht von der Einbürgerung ausgeschlossen
Ich würde also empfehlen, eine Ermessenseinbürgerung zu beantragen. Beraten lassen können Sie sich dazu auch kostenlos bei Ihrer zuständigen Einbürgerungsbehörde oder einem sogenannten Jugendmigrationsdienst (JMD) - hier finden Sie wohnortnahe Beratungsstellen: