Leider ist es auch in Rücksprache mit dem Bundesministerium des Inneren und für Heimat so, dass nicht Ihr früherer Status als ausländische Fachkraft, sondern ihr gegenwärtiger Status als Deutscher für die Frage des Elternnachzugs ausschlaggebend ist.
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Antwort 08.04.2025 von Hakan Demir SPD
Antwort 13.01.2025 von Hakan Demir SPD
Sie besitzen eine EU-Staatsbürgerschaft, deswegen stand rechtlich der deutschen Einbürgerung nichts im Wege. Wie damit umgegangen wird, dass Sie jedoch eine Staatsangehörigkeit verschwiegen haben, kann ich in Ihrem Fall nicht beurteilen.
Antwort 06.01.2025 von Hakan Demir SPD
Eine Niederlassungserlaubnis ist keine Voraussetzung für eine Einbürgerung
Antwort 02.01.2025 von Hakan Demir SPD
Sollte im Rahmen der Anspruchseinbürgerung Ihre Lebensunterhaltssicherung nicht ausreichen, gibt es für Sie als Student die zusätzliche Möglichkeit, im Rahmen der Ermessenseinbürgerung eingebürgert zu werden.
Antwort 02.01.2025 von Hakan Demir SPD
Dann sollte Ihrer Einbürgerung nichts entgegenstehen.
Antwort 23.12.2024 von Hakan Demir SPD
Nein, das ist nicht möglich mit einer Aufenthaltsgewährung aus Härtefallgründen eingebürgert zu werden.