Ich werde mich auch weiterhin gegenüber der Bundesregierung und insbesondere gegenüber Frau Bundesministerin Warken dafür einsetzen, dass psychische Gesundheit die Priorität erhält, die sie braucht, und dass politische Entscheidungen die Versorgung stärken statt schwächen.
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Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht unmittelbar durch die Politik festgelegt. Weitere Ausführungen erhalten Sie in meiner ganzen Antwort.
Entscheidungen zu Fragen des Leistungsumfanges und dazugehörigen Vergütungen für Leistungen werden in Deutschland in der Selbstverwaltung gefällt.
Als Abgeordnete der Hamburgischen Bürgerschaft habe ich keine Einflussmöglichkeit auf die Ausgestaltung der Vergütungsverhandlungen.
Ich teile Ihre Sorge – gesundheitspolitisch sind die vom Erweiterten Bewertungsausschuss beschlossenen Honorarkürzungen um 4,5 Prozent sowie die geplanten finanziellen Einschnitte im Regierungsentwurf eines GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes im Hinblick auf die schon derzeit bestehenden Versorgungslücken in der Psychotherapie inakzeptabel.
Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht politisch festgelegt, sondern von den Selbstverwaltungspartnern im Bewertungsausschuss nach gesetzlichen Vorgaben vereinbart.