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Wie rechtfertigen Sie die Honorarkürzungen im Bereich der ambulanten Psychotherapie, obwohl unsere Wartelisten bereits jetzt monatelang sind?

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Maria-Lena Weiss
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Frage von Monika S. •

Wie rechtfertigen Sie die Honorarkürzungen im Bereich der ambulanten Psychotherapie, obwohl unsere Wartelisten bereits jetzt monatelang sind?

Wie rechtfertigen Sie die Honorarkürzungen im Bereich der ambulanten Psychotherapie, obwohl unsere Wartelisten bereits jetzt monatelang sind und viele Patientinnen und Patienten in dieser Zeit unbehandelt bleiben?

Und wie passt diese Entscheidung aus Ihrer Sicht dazu, dass Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten im Vergleich zu anderen Fachgruppen im Gesundheitssystem weiterhin schlechter vergütet werden – obwohl sie einen zentralen Beitrag zur Versorgung leisten?

Nehmen Sie damit bewusst in Kauf, dass sich die Versorgungslage weiter verschlechtert? Wenn nein: Welche konkreten Maßnahmen planen Sie, um genau das zu verhindern?

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Antwort von CDU

Sehr geehrte Frau S.,

vielen Dank für Ihre Anfrage und die klare Schilderung der Situation in der ambulanten psychotherapeutischen Versorgung. Die langen Wartezeiten und die hohe Nachfrage sind uns sehr bewusst und werden durch zahlreiche Rückmeldungen aus der Praxis bestätigt.

Zunächst ist mir wichtig klarzustellen: Die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen wird nicht unmittelbar durch die Politik festgelegt. Sie ist Ergebnis eines gesetzlich geregelten Verfahrens der gemeinsamen Selbstverwaltung zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss.

Grundlage der aktuellen Entscheidung sind aktuelle empirische Daten, insbesondere die Kostenstrukturerhebung des Statistischen Bundesamtes für das Jahr 2023. Auf dieser Basis hat der Erweiterte Bewertungsausschuss am 11. März 2026 beschlossen, die Vergütung zum 1. April 2026 um 4,5 Prozent anzupassen. Gleichzeitig wurden die Strukturzuschläge zur Finanzierung von Personalkosten um 14,25 Prozent erhöht, sodass sich in der Gesamtbetrachtung für viele Praxen eine deutlich geringere Belastung ergibt. Die Entscheidung wurde im Übrigen gegen die Stimmen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung getroffen.

Ich kann gut nachvollziehen, dass diese Entwicklung vor dem Hintergrund voller Wartelisten auf großes Unverständnis stößt. Gleichwohl ist es Aufgabe der Politik, die gesetzlich vorgesehene Rollenverteilung zu respektieren. Das Bundesgesundheitsministerium wird im Rahmen seiner Rechtsaufsicht prüfen, ob das Verfahren ordnungsgemäß erfolgt ist. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit einer gerichtlichen Überprüfung.

Unabhängig von dieser Entscheidung nehmen wir die strukturellen Herausforderungen sehr ernst. Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion steht fest: Die psychotherapeutische Versorgung muss bedarfsgerecht, flächendeckend und auf hohem qualitativen Niveau sichergestellt werden. Dazu haben wir im Koalitionsvertrag vereinbart, die Versorgungskapazitäten gezielt zu stärken, den Zugang für Patientinnen und Patienten zu verbessern und die Rahmenbedingungen für die Praxen weiterzuentwickeln.

Eine Verschlechterung der Versorgungslage darf nicht eintreten. Genau deshalb arbeiten wir an konkreten Maßnahmen, die sowohl die Versorgungssituation für Patientinnen und Patienten verbessern als auch die Arbeitsbedingungen in den Praxen nachhaltig stärken.

Mit besten Grüßen

Maria-Lena Weiss

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