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Das Ziel der Gesundheitsreform ist Kosteneinsparung. Das passiert bei ambulanter Psychotherapie, wie Studien zeigen. Warum wird diese aber nun wieder begrenzt/budgetiert?

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Maria-Lena Weiss
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Frage von Gunnar R. •

Das Ziel der Gesundheitsreform ist Kosteneinsparung. Das passiert bei ambulanter Psychotherapie, wie Studien zeigen. Warum wird diese aber nun wieder begrenzt/budgetiert?

Chisholm, et al. (2016). Scaling-up treatment of depression and anxiety: a global return on investment analysis. The Lancet Psychiatry, 3(5), 415–424.

Lazar, S. G. (2014). The cost-effectiveness of psychotherapy for the major psychiatric diagnoses. Psychodynamic Psychiatry, 42(3), 423-457.

Lazar, S. G. (Ed.). (2010). Psychotherapy is worth it: A comprehensive review of its cost-effectiveness.

Psychotherapie spart nachweislich Kosten ein, wie mehrere Studien zeigen. Wenn das Ziel ist, Gesundheitskosten einzusparen, warum wird ambulante Psychotherapie nun wieder gedeckelt (nicht mehr durch die EGV finanziert), obwohl es wissenschaftlich erwiesen Kosten einspart (vgl. Studien) ?

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Antwort von CDU

Sehr geehrter Herr R.,

vielen Dank für Ihre Nachricht und die von Ihnen angeführten Studien zur Kosteneffektivität von Psychotherapie.

Sie sprechen einen wichtigen Punkt an: Es ist gut belegt, dass wirksame Psychotherapie nicht nur Leid mindert, sondern langfristig auch Kosten im Gesundheitssystem reduzieren kann. Dieser Zusammenhang wird auch politisch nicht grundsätzlich in Frage gestellt.

Gleichzeitig steht die gesetzliche Krankenversicherung aktuell unter erheblichem finanziellem Druck. Vor diesem Hintergrund werden verschiedene Maßnahmen zur kurzfristigen Stabilisierung diskutiert. Dazu gehören auch Instrumente, die Ausgaben begrenzen sollen. Das führt nachvollziehbarerweise zu Spannungen – insbesondere dann, wenn langfristig sinnvolle Leistungen kurzfristig eingeschränkt werden.

Aus meiner Sicht darf genau hier kein Widerspruch entstehen: Notwendige Konsolidierung muss so ausgestaltet sein, dass sie langfristig wirksame und wirtschaftliche Versorgungsformen nicht schwächt. Ich setze mich dafür ein, dass diese Argumente im weiteren Verfahren berücksichtigt werden und evidenzbasierte Versorgung nicht durch kurzfristige Sparlogik unterlaufen wird.

Da sich die konkreten Regelungen noch in der Beratung befinden, kann ich an dieser Stelle keine abschließende Bewertung vorwegnehmen. 

Haben Sie herzlichen Dank und beste Grüße
Maria-Lena Weiss

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