Wie sollen chronisch kranke Menschen mit Migräne, ME/CFS, ... die nicht in vollen WZ sein können, ihr Attest am 1. Krankheitstag bekommen? Würden Sie einem Gesetz zu 1 bis 3 Karentagen zustimmen?
Sehr geehrte Frau Weiss, meine Tochter hat Migräne und ich bin an ME/CFS erkrankt. Wir beide arbeiten innerhalb unserer Möglichkeiten. Es gibt jedoch Tage, an denen die Symptome unserer Krankheiten einen Arbeitseinsatz nicht erlauben. D.h. wir können auch kaum das Haus verlassen. Bisher war es dann möglich, sich telefonisch krank gemeldet zu werden.
Das soll jetzt nicht mehr möglich sein. Wie soll es für uns und viele andere weitergehen?
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Nachricht und dafür, dass Sie Ihre persönliche Situation so offen mit mir teilen. Ihre Schilderung macht deutlich, vor welchen besonderen Herausforderungen Menschen mit chronischen Erkrankungen stehen. Gerade bei Erkrankungen wie Migräne oder ME/CFS können Krankheitsschübe sehr plötzlich auftreten und dazu führen, dass selbst der Weg zu einer Arztpraxis eine erhebliche Belastung darstellt. Diese Lebensrealitäten müssen bei der Ausgestaltung von Regelungen berücksichtigt werden.
Der Koalitionsausschuss hat am 1. Juli 2026 beschlossen, künftig eine verpflichtende Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) grundsätzlich ab dem ersten Krankheitstag vorzusehen. Hintergrund ist, eine einheitliche, transparente und faire Regelung zu schaffen, die sowohl Beschäftigte schützt, die tatsächlich erkrankt sind, als auch Kolleginnen und Kollegen, die bei Ausfällen die zusätzliche Arbeit auffangen müssen. Wichtig ist dabei: Die Regelung bedeutet nicht, dass schwer erkrankte Menschen sich am ersten Krankheitstag persönlich in eine Arztpraxis begeben müssen. Digitale Möglichkeiten wie Videosprechstunden bleiben erhalten. Auch eine rückwirkende Ausstellung einer AU ist weiterhin möglich, wenn dies ärztlich vertretbar ist. Ziel muss sein, dass die Regelung in der Praxis nicht zu zusätzlichen unzumutbaren Belastungen für chronisch kranke Menschen führt.
Die konkrete Ausgestaltung und Umsetzung wird im weiteren Verfahren noch beraten werden. Ihre Hinweise, insbesondere zu den besonderen Herausforderungen von Menschen mit chronischen Erkrankungen, nehmen wir daher gerne mit in die weiteren Beratungen innerhalb der Union. Zu Ihrer Frage nach Karenztagen: Eine Einführung von ein bis drei unbezahlten Krankheitstagen ist nicht Bestandteil der aktuellen Beschlusslage der Bundesregierung und wird von uns nicht verfolgt. Wer krank ist, muss sich darauf verlassen können, dass die soziale Absicherung funktioniert. Ich wünsche Ihnen und Ihrer Tochter alles Gute und viel Kraft im Umgang mit Ihren gesundheitlichen Herausforderungen.
Beste Grüße
Maria-Lena Weiss
