Das Thema Tiertransporte in Drittländer wird in der Novelle zum Tierschutzgesetz nicht behandelt, da dies rechtlich in Deutschland nicht umsetzbar ist.
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Ein generelles Verbot der Anbindehaltung von Kühen sehen wir nicht als notwendig an, da Anbindehaltung im Grunde genommen ein Auslaufmodell ist.
Ein Verbot von Langstrecken-Tiertransporten in Länder außerhalb der EU ist derzeit nicht Bestandteil des Gesetzesentwurfes. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) schränkt Tiertransporte allerdings schon seit letztem Jahr über die Rücknahme deutscher Veterinärbescheinigungen ein.
Als FDP setzen wir auf europaweiter Tierschutzstandards und eine bessere Transparenz über die Haltungsform bei tierischen Lebensmitteln.
Tierschutz ist als Staatsziel im Grundgesetz verankert.
Verbesserungen erfordern EU-weite Einigkeit, um die Balance zwischen Nahrungsmittelversorgung für alle Bürger und Tierschutz zu wahren.