Wird im Tierschutzgesetz ein Verbot von Langstrecken-Tiertransporten in Länder außerhalb der EU aufgenommen werden? Wird im Tierschutzgesetz ein Verbot aller Wildtierarten im Zirkus aufgenommen?

Portrait von Holger Mann
Holger Mann
SPD
100 %
25 / 25 Fragen beantwortet
Frage von Isabella L. •

Wird im Tierschutzgesetz ein Verbot von Langstrecken-Tiertransporten in Länder außerhalb der EU aufgenommen werden? Wird im Tierschutzgesetz ein Verbot aller Wildtierarten im Zirkus aufgenommen?

Sehr geehrter Herr Mann,

im Rahmen des Tierschutzes möchte ich Sie um Ihre Unterstützung bei der folgenden Angelegenheit bitten. Könnten Sie bitte oben erwähnte Fragen prüfen und sich dafür einsetzen, dass entsprechende Änderungen im Tierschutzgesetz vorgenommen werden?

Ich habe mich bereits mit Ihrem Kollegen Lars Aßhauer in Leipzig getroffen und denke immer noch über einen Beitritt in die SPD nach.

Ich würde mich freuen, wenn Sie sich für diese wichtigen Anliegen einsetzen könnten. Der Schutz von Tieren ist ein bedeutendes Thema, das einer dringenden Verbesserung bedarf.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung.

Mit freundlichen Grüßen
Isabella L.

Portrait von Holger Mann
Antwort von
SPD

Sehr geehrte Frau L.,  

vielen Dank für Ihre Nachricht, genauso wie Ihren Einsatz für mehr Tierschutz.  Ein Verbot von Langstrecken-Tiertransporten in Länder außerhalb der EU ist derzeit nicht Bestandteil des Gesetzesentwurfes. Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) schränkt Tiertransporte allerdings schon seit letztem Jahr über die Rücknahme deutscher Veterinärbescheinigungen ein.  

Zu Ihrer Frage nach dem Verbot bestimmter Tierarten im Zirkus: In reisenden Zirkussen können nicht alle Tiere art- und verhaltensgerecht gehalten werden– insbesondere aufgrund der Haltung und Zurschaustellung an wechselnden Orten sowie aufgrund der regelmäßigen und häufigen Transporte. Das betrifft Giraffen, Elefanten, Nashörner, Flusspferde, Affen, Großbären, Großkatzen sowie Robben. Eine Neuanschaffung von Tieren dieser Arten ist nach dem neuen Tierschutzgesetz nur noch ausnahmsweise möglich. Denn das Risiko ist hoch, dass diese Tiere erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden erleiden. Bei diesen Tierarten will das BMEL das Halten und Zurschaustellen an wechselnden Orten daher grundsätzlich beenden. 

Auch bei diesem Gesetzentwurf wird das parlamentarische Verfahren noch einige Änderungen mit sich bringen. Wenn auch einige Kritikpunkte bestehen bleiben, werden meine Kolleg:innen und ich uns weiterhin für einen umfassenden Tierschutz einsetzen.  

Ich hoffe ich konnte Ihnen meine Gedanken zu dem Thema näherbringen. 

Mit freundlichen Grüßen  
Holger Mann   

Was möchten Sie wissen von:
Portrait von Holger Mann
Holger Mann
SPD