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Ihre Position zu Bundestagswahlen -Ergebnisse 2025 bzgl. Einspruch BSW und vermuteter Verschleppung der Überprüfung nach nunmehr 7(!) Monaten des zuwartens

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Frage von Christian Z. •

Ihre Position zu Bundestagswahlen -Ergebnisse 2025 bzgl. Einspruch BSW und vermuteter Verschleppung der Überprüfung nach nunmehr 7(!) Monaten des zuwartens

Stellungnahme Wahlüberprüfungs-Ausschuss

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Antwort von SPD

Sehr geehrter Herr Z.,

vielen Dank für Ihre Anfrage bezüglich der Ergebnisse der Bundestagswahlen 2025 und der Einsprüche des Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW) sowie der von Ihnen angesprochenen Dauer des Überprüfungsverfahrens.

Die Position des Wahlprüfungsausschusses des Deutschen Bundestages, ist eindeutig: Dem Antrag auf eine vollständige oder teilweise Neuauszählung der Stimmen soll nicht stattgegeben werden. Der Ausschuss empfiehlt dem Deutschen Bundestag die Zurückweisung der Wahleinsprüche in diesem Punkt.

Der Ausschuss hat mehrere Gründe für die Zurückweisung angesprochen:

Der Wahlprüfungsausschuss stellt fest, dass kein mandatsrelevanter Verstoß gegen Wahlrechtsvorschriften und damit kein Wahlfehler festgestellt werden kann, der eine Neuauszählung rechtfertigen würde. Die Ablehnung der Neuauszählung stützt sich auf folgende Hauptargumente:

Das Wahlprüfungsverfahren erfordert gemäß dem sogenannten Anfechtungsprinzip, dass Einspruchsführer einen konkreten, unmissverständlichen und hinreichend substantiierten Tatbestand vortragen.

Ein knappes Wahlergebnis reicht nicht aus: Die Annahme der Einspruchsführer, dass allein das knappe Scheitern des BSW an der Fünf-Prozent-Hürde (4,981 % der gültigen Zweitstimmen; es fehlten 9.529 Stimmen) aufgrund eines allgemeinen Risikos von Zählfehlern ein „Recht auf Neuauszählung“ begründen würde, ist unzutreffend. Ein knappes Wahlergebnis befreit nicht von der Anforderung, einen überprüfbaren Sachverhalt darzulegen.

Auch statistische Auffälligkeiten sind nicht ausreichend. Die von den Einspruchsführern vorgelegten statistischen „Anomalien“ (z. B. Wahlbezirke, in denen das BSW im Vergleich zu anderen Kleinstparteien auffallend wenige Stimmen erhielt) reichen grundsätzlich nicht aus, um Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit des Wahlgeschäfts zu begründen oder Nachzählungen auszulösen. Örtliche und regionale Unterschiede im Wahlverhalten sind der Normalfall und auf Wahlbezirksebene besonders sichtbar.

Die von den Einspruchsführern dargelegten „plausiblen Thesen“ für mögliche "strukturelle Falschzuordnungen" (etwa Verwechslungen zwischen BSW und Bündnis Deutschland aufgrund der Namensähnlichkeit, oder Vertauschungen von Stapeln für Erst- und Zweitstimmen) gelten als pauschale Behauptungen und unbelegte Vermutungen, die über die bloße Möglichkeit eines Fehlers nicht hinausgehen.

Die gesetzlich vorgesehenen Kontrollmechanismen, die im Prozess der Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zur Anwendung kamen, haben nach Auffassung des Ausschusses funktioniert: Die Tatsache, dass das amtliche Endergebnis 4.277 zusätzliche gültige Zweitstimmen für das BSW gegenüber dem vorläufigen Ergebnis enthielt, belegt, dass die vorgeschriebene Prüfung und Fehlerkorrektur (etwa von Übertragungsfehlern) durch die Kreiswahlleiter und Kreiswahlausschüsse wirksam war. Solche Abweichungen sind normal und Ausdruck der sorgfältigen Prüfverfahren.

Die Kreiswahlleiter und Kreiswahlausschüsse sind nur dann zur Nachprüfung oder Nachzählung verpflichtet, wenn konkrete Anhaltspunkte für Bedenken gegen die Ordnungsmäßigkeit des Wahlgeschäfts vorliegen. Eine generelle Verpflichtung zur Nachprüfung aller Beschlüsse auf Plausibilität besteht nicht.

Zur vermuteten Verschleppung der Überprüfung: Die Wahl fand am 23. Februar 2025 statt, und die Einsprüche wurden am 23. April 2025 eingereicht.

Die Ausschussdrucksache befasst sich mit der Frage der Dauer implizit dadurch, dass die Entscheidung über die Neuauszählung priorisiert wurde. Der Wahlprüfungsausschuss hat beschlossen, die vorliegende Entscheidung als Teilentscheidung zu erlassen Dies geschah ausdrücklich „mit Blick auf die Bedeutung und Reichweite der Forderung nach einer bundesweiten Nachzählung“, da eine zügige Entscheidung geboten war. 

Außerdem hat das Bündnis Sarah Wagenknecht selbst erst im Oktober 2025 einen rund 100-seitigen Schriftsatz eingereicht- welcher dann noch geprüft werden musste. Die Entscheidung über eine Neuauszählung der Bundestagswahl will, auch angesichts ihrer Eignung zur politischen Instrumentalisierung, gut überlegt sein. Ich bin froh, dass sich der Wahlprüfungsausschuss diese Zeit genommen hat. 

Mit freundlichen Grüßen 
Holger Mann 

 

 

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