Antwort 14.02.2025 von Mario Brandenburg FDP
Wer aus einem sicheren Drittstaat einreist, hat keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland – das ist geltendes Recht und muss durchgesetzt werden
Wer aus einem sicheren Drittstaat einreist, hat keinen Anspruch auf Asyl in Deutschland – das ist geltendes Recht und muss durchgesetzt werden
Internationale Vereinbarungen sollten im Einklang mit den nationalen Gesetzen und Interessen stehen.
Artikel 16a unseres Grundgesetzes besagt heute schon, dass sich auf das Asylrecht nicht berufen kann, wer aus einem EU-Land kommt.
Ich verweise auf meine Antworten an Herrn Scholdei am 30.01 und an Herr Ziegmann am 31.01.