Antwort 21.10.2022 von Thorsten Frei CDU
Demnach besteht ein Anspruch für Bezieher eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland nur, wenn auch der Wohnsitz im Deutschland liegt.
Demnach besteht ein Anspruch für Bezieher eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland nur, wenn auch der Wohnsitz im Deutschland liegt.
Die im Koalitionsvertrag vereinbarte soziale und wirtschaftliche Verbesserung der Stellung der Opfer der SED ist uns ein wichtiges Anliegen, dass wir zügig angehen müssen
Da Vorruheständler keiner aktiven Beschäftigung nachgehen, und ihnen somit auch keine Fahrtkosten entstehen, ist die Auszahlung der Energiepreispauschale nicht vorgesehen.
Erhalten Sie einen Arbeitslohn aus einer früheren Dienstleistung, so erhalten Sie die Energiepreispauschale nicht, da der Anspruch bei Arbeitnehmenden an eine aktive Beschäftigung geknüpft ist