Antwort 13.05.2022 von Marco Buschmann FDP
Klar ist: Arbeitgeber haben eine arbeitsschutzrechtliche Fürsorgepflicht für ihre Arbeitnehmer. Diese Fürsorgepflicht gilt auch in Krisenzeiten.
Klar ist: Arbeitgeber haben eine arbeitsschutzrechtliche Fürsorgepflicht für ihre Arbeitnehmer. Diese Fürsorgepflicht gilt auch in Krisenzeiten.
Die nationale Wasserstoffstrategie der Bundesregierung finden Sie unter: https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Wasserstoff/Dossiers/wasserstoffstrategie.html
Deshalb wollen wir als Ampel-Koalition weitere Maßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der Photovoltaik in Deutschland auf den Weg bringen. Unter dem folgenden Link finden Sie die Photovoltaik-Strategie der Bundesregierung: