(...) -> Meine Fraktion spricht sich gegen Substanzbesteuerungen aus. Das Ziel unseres Koalitionspartners war es aber, Spekulationen mit Termingeschäften unattraktiver zu machen. (...)
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(...) Gerade in Hamburg sind die Immobilienpreise erheblich gestiegenen. Vor allem für junge Familien, (...)
(...) Bundestag und Bundesrat haben mittlerweile die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Neuregelung der Grundsteuer beschlossen. Die Länder können danach das sogenannte "Bundesmodell" einführen oder eine Öffnungsklausel nutzen, um innerhalb der nächsten fünf Jahre eine eigenes Grundsteuermodell zu beschließen.In unserem Regierungsprogramm für die nächste Wahlperiode haben wir festgelegt, dass wir eine insgesamt aufkommensneutrale Umsetzung der neuen Grundsteuer erreichen wollen, damit das Wohnen in Hamburg nicht teurer wird. (...)
(...) Zur Zeit prüfen wir Modelle, die deutlich geringere Änderungen bei der Grundsteuererhebung bedeuten würden. Es wird Veränderungen geben – das war nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes unausweichlich. (...)

Zu Ihrer ersten Frage:
Die Veränderung der rechtlichen Gegebenheiten orientierte sich an der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes. Bis 2016 war es nicht möglich Erträge und Verluste zu verrechnen. Kapitalnutzung, Erträge oder Verluste und Kapitalstamm wurden unabhängig voneinander behandelt. Die neue rechtliche Lage bietet also einen Kompromiss zwischen Verrechnung und Risikominimierung für den Steuerzahler.
Zu Ihrer zweiten Frage:
Eine Erhöhung des Kindergeldes um 10 Euro (eine weitere um 15 Euro ist für 2021 geplant) und eine Tarifabsenkung zum Ausgleich der kalten Progression auf Betreiben der SPD, entlastet Einkommenssteuerzahler um 10 Milliarden Euro. Es ist somit wichtig in der Debatte über Steuerentlastung, sich dem Durchschnittssteuersatz zu bedienen und von dem Verweis auf den Spitzensteuersatz abzusehen.