Antwort 19.02.2025 von Tina Rudolph SPD
Ja, ein Widerspruch ist grundsätzlich möglich und muss auch unionsrechtlich gewährleistet sein.
Ja, ein Widerspruch ist grundsätzlich möglich und muss auch unionsrechtlich gewährleistet sein.
Nach intensiver Beschäftigung mit der Thematik, Gesprächen mit Experten und der Abwägung von Argumenten habe ich mich aus Überzeugung für die sogenannte Entscheidungslösung ausgesprochen
Wir halten das Gesetz für falsch. Am liebsten würden wir es rückgängig machen.
Ein Beschluss über § 218 StGB sollte erst nach der Bundestagswahl und nach eingehender Beratung einem für medizinethische Fragen üblichen Verfahren erfolgen.
es steht außer Frage, dass wir die Situation für Frauen, die ungewollt schwanger werden, dringend verbessern müssen.