Antwort ausstehend von Kevin Kratzsch CDU
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Antwort 05.02.2025 von Brigitte Aldinger dieBasis
Es darf nicht sein, dass Flächen die zwar nicht rechtlich, jedoch optisch zum Rosensteinpark gehören den Interessen Einzelner zugeführt werden
Antwort 07.02.2025 von Avra Emin Die Linke
Wir lehnen die Änderung von § 23 des AEG aufgrund ökologischer und sozial- und wohnungspolitischer Gründe ab.
Antwort 10.02.2025 von Sarah Heim BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Im Fall des Rosenstein-Areals finde ich es wichtig, sicherzustellen, dass die Gleisflächen definitiv nicht mehr benötigt werden, Stichwort Gäubahn. Dann halte ich die Schaffung von Wohnraum dort für das Richtige.
Antwort 09.02.2025 von Urs Abelein SPD
Ich bin der Meinung, der § 23 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes hat absolut seine Berechtigung
Antwort ausstehend von Christina Stumpp CDU