Im Übrigen werden alle Aushilfslehrer in Bayern während der großen Ferien bezahlt, wenn sie zu Beginn des Schuljahres ihren Dienst angetreten haben. Warum man umgekehrt eine Aushilfslehrkraft, die erst zum Februar eine befristete Stelle bis Ende Juli angetreten hat, im Anschluss noch sechs weitere Ferienwochen bezahlen sollte, erschließt sich mir nicht.
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Antwort 08.11.2021 von Thomas Huber CSU
Antwort ausstehend von Peter Altmaier CDU
Antwort 21.09.2021 von Marco Bülow Die PARTEI
Die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung wäre angebracht. Immer wieder steht diese Forderung auch in den Koalitionspapieren, am Ende wird sie aber doch nicht umgesetzt.
Antwort 24.09.2021 von Sven-Christian Kindler BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Wir wollen Interessenkonflikte durch provisionsbasierte Beratung verhindern. Eine durch Provision motivierte Vermittlung bevorzugt Produkte mit lukrativen Provisionen.
Antwort 15.09.2021 von Peter Rehbein parteilos
Die aktuelle Rechtssprechung in Deutschland geht davon aus, dass das Kopftuch als religiöses Symbol zu werten ist und daher bei einer Tätigkeit im Staatsdienst unabgebracht ist (...).
Antwort ausstehend von Hubertus Heil SPD