Antwort 15.09.2021 von Peter Rehbein parteilos
Die aktuelle Rechtssprechung in Deutschland geht davon aus, dass das Kopftuch als religiöses Symbol zu werten ist und daher bei einer Tätigkeit im Staatsdienst unabgebracht ist (...).
Die aktuelle Rechtssprechung in Deutschland geht davon aus, dass das Kopftuch als religiöses Symbol zu werten ist und daher bei einer Tätigkeit im Staatsdienst unabgebracht ist (...).
Ja, ich möchte mich für die Abschaffung der sachgrundlosen Befristung einsetzen.

Ich bin eindeutig dagegen, dass der Impfstatus die Berechtigung zur Ausübung des Heilberufes oder auch jedes anderen Berufes begründen darf
bei dem Anfang September verabschiedeten Änderungen zum Infektionsschutzgesetz haben wir beschlossen, dass eine Auskunftspflicht zum Corona-Impfstatus gegenüber Arbeitgebern in bestimmten Berufen gilt
Ich bin strikt gegen eine Entlassung der Betroffenen. Die Frage ist, ob man eine Testpflicht einführt.