1. Wie denken Sie bezogen auf die Gleichstellung der Besoldung von Lehrkräften? 2. Warum haben Sie am 12.07.2018 gegen die Beendigung der sachgrundlosen Befristung bei den Lehrkräften gestimmt?

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Thomas Huber
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Frage von Thomas S. •

1. Wie denken Sie bezogen auf die Gleichstellung der Besoldung von Lehrkräften? 2. Warum haben Sie am 12.07.2018 gegen die Beendigung der sachgrundlosen Befristung bei den Lehrkräften gestimmt?

Guten Tag Herr Huber,

gefragt wie Sie bezogen auf die Gleichstellung der Besoldung für die Lehrkräfte abgestimmt hätten, weisen Sie mit Ihrer Antwort darauf, dass Sie wegen einer häuslichen Quarantäne aufgrund eines Impfdurchbruchs an der besagten Abstimmung nicht hätten teilnehmen können.

https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/thomas-huber/fragen-antworten/lieber-thomas-wie-hast-du-bei-der-gleichstellung-der-besoldung-fuer-die-lehrkraefte-abgestimmt-glg-cathrin

Mich interessiert wie Sie bezogen auf die Gleichstellung der Besoldung von Lehrkräften denken?

Die SPD-Fraktion stellte im Juli 2018 einen Antrag mit dem Ziel, dass befristet eingestellte Lehrkräfte nicht mehr zu Beginn der Sommerferien entlassen werden und dass die sachgrundlose Befristung beendet wird.

https://www.abgeordnetenwatch.de/bayern/17/abstimmungen/beendigung-der-sachgrundlosen-befristung-von-lehrkraeften

Sie haben am 12.07.2021 gegen diesen Antrag gestimmt. Warum?

Viele Grüße Thomas S.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr S.,

vielen Dank für Ihre Frage. Gerne erläutere ich Ihnen die Hintergründe der beiden Regelungen.

Ich habe vor drei Jahren gegen den Antrag der SPD gestimmt, da wir als CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag keine Notwendigkeit dafür gesehen haben.

2018 waren in Bayern 155.000 Lehrkräfte angestellt. 92 % und damit die überwiegende Mehrheit sind verbeamtet. Weitere 3 % waren unbefristet angestellt. Weniger als 5 Prozent, das entspricht lediglich ca. 7.000 Personen, waren befristet angestellt. Davon mussten sich damals 860 Personen arbeitslos melden. Das macht rund 0,5 Prozent aller Lehrkräfte in Bayern aus.

Im Übrigen werden alle Aushilfslehrer in Bayern während der großen Ferien bezahlt, wenn sie zu Beginn des Schuljahres ihren Dienst angetreten haben. Warum man umgekehrt eine Aushilfslehrkraft, die erst zum Februar eine befristete Stelle bis Ende Juli angetreten hat, im Anschluss noch sechs weitere Ferienwochen bezahlen sollte, erschließt sich mir nicht. Das wäre in der Privatwirtschaft mehr als der gesamte Jahresurlaub. Wer weniger als ein Jahr arbeitet, hat auch einen geringeren Urlaubsanspruch. Es wäre nicht verhältnismäßig, diesen Lehrkräften den gleichen Urlaub zu geben wie denjenigen, die einen Jahresvertrag haben.

Die Befristungen erfolgen fast immer mit Sachgrund. Es gibt jedes Jahr mehr als 1.000 Lehrkräfte, die in Elternzeit gehen und wieder an die Schule zurückkehren. Das muss irgendwie gemanagt werden. All diejenigen, die vertreten werden wollen, sind im Beamtenverhältnis. Um die adäquat zu vertreten, bedarf es eines flexiblen Instruments, und das ist nun einmal die Befristung.

Am Schuljahresende kommen aufgrund des Systems neue Absolventen mit besseren Noten als Konkurrenz ins Spiel. Wegen des Leistungsgrundsatzes gehen diese Absolventen immer vor. Wir können deshalb die befristete Beschäftigung nicht ohne Weiteres in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis umwandeln. Dies wäre ein Vertrag zulasten Dritter, nämlich zulasten der nachfolgenden Absolventen mit Staatsnote.

Für die in Bayern bei der Lehrerbesoldung geltenden unterschiedlichen Einstiegsebenen (A 12 für Grund-  und  Mittelschullehrer/innen;  A  13  für  Real-,  Förder-,  Gymnasial-  und Berufsschullehrer/innen) besteht ein sachlicher Grund: die  graduell unterschiedliche fachliche Wissenschaftlichkeit  der  Lehramtsbefähigung,  die  sich  aus  dem  Bayerischen Lehrerbildungsgesetz (BayLBG) ergibt. Daher wird es keine einheitliche Eingangsbesoldung für alle Lehrkräfte mit A 13 geben.

Generell  gilt  folgender  Grundansatz:  Unabhängig  von  der  Studiendauer  führen  höhere fachwissenschaftliche Ansprüche im Studium zu einer höheren Qualifizierung, die sich in einer höheren Besoldung niederschlagen muss.  Die Besoldung in A 12 in Bayern ist im Vergleich der Länder, die mit A12 einstellen, an Nummer 1.  Die  Einführung  von  A  13  als  Eingangsbesoldung  für  alle  Grund-  und  Mittelschullehrkräfte würde den bayerischen Staatshaushalt mit mindestens 190 Mio. Euro jährlich belasten. Diese  Maßnahme  kann  jedoch  nicht  isoliert  betrachtet  werden:  Jeder  Eingriff  in  das Besoldungsgefüge  führt  –  auch  mit  Blick  auf  das  Abstandsgebot  –  zu  berechtigten  Folgeforderungen der übrigen Beamtenschaft, die sich im Endausbau auf bis zu 512 Mio. Euro pro Jahr aufsummieren.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Thomas Huber

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