Antwort 09.08.2023 von Ulrike Bahr SPD
Würde nun ein Teil der Rentner:innen zusätzliche Gelder erhalten, wäre dies wiederum eine Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Renter:innen.
Würde nun ein Teil der Rentner:innen zusätzliche Gelder erhalten, wäre dies wiederum eine Ungleichbehandlung gegenüber allen anderen Renter:innen.
In Hessen und den Ländern gibt es noch laufende Tarifverträge bis Ende 2023. Diese sehen die Inflationsausgleichspauschale nicht vor.
Für Ihr Anliegen wenden Sie sich bitte an Ihre bzw. Ihren zuständige/n SPD-Landtagsabgeordnete/n.

Beamtenversorgungsgesetz Inflationsprämie
Der Schwerpunkt des Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz liegt im Schutz vor Diskriminierung.
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