Antwort 19.02.2025 von Tina Rudolph SPD
Ja, ein Widerspruch ist grundsätzlich möglich und muss auch unionsrechtlich gewährleistet sein.
Ja, ein Widerspruch ist grundsätzlich möglich und muss auch unionsrechtlich gewährleistet sein.
Es bestehen auch weiterhin offene Sicherheitsfragen, die unbedingt behoben werden müssen.
Die Digitalisierung des Gesundheitswesens ist nach der Einführung des E-Rezeptes und der elektronischen Patientenakte (ePA) nicht abgeschlossen.