Antwort 13.05.2024 von Marco Buschmann FDP
Die Pflicht des Staates, ungeborenes Leben zu schützen, ergibt sich aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 unseres Grundgesetzes.
Die Pflicht des Staates, ungeborenes Leben zu schützen, ergibt sich aus Art. 2 Abs. 2 S. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 unseres Grundgesetzes.
Weiterhin würde ich es befürworten, eine geeignete Frau im Schloss Bellevue zu sehen - an meiner Einstellung zu diesem Thema hat sich nichts geändert.
Rechtsgleichheit und Diskriminierungsverbot sind gültig und müssen besser durchgesetzt werden. Frauen sind keine Objekte, sondern haben gleiche Rechte.
Außerdem bedarf es einer stärkeren Unterstützung der Polizei und Justiz.
Ich setze mich für einen Ausbau der Frauenhausplätze, eine wirksame Bekämpfung von Wohnungslosigkeit sowie Präventionsprogramme ein.