Der Hintergrund der Erhöhung zum 01.01.2023 waren die explodierenden Anschaffungs- und Installationskosten aufgrund des Ausbruch des Ukraine-Kriegs. Denn ohne die Erhöhung konnte die Einspeisevergütung dem oben beschriebenen Sinn und Zweck nicht mehr gerecht werden. Ab dem 01.02.2024 sinkt die Einspeisevergütung wieder halbjährlich um 1%.
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Die entsprechende First zur THG-Quote wird allerdings nicht vom Parlament als Gesetz erlassen, sondern als Verordnung vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz.
Sollte der Grund hierfür die Vermeidung eines Antragsstaus sein, teile ich Ihre Kritik daran ausdrücklich.
Ich habe Ihr Schreiben auch zum Anlass genommen, um die Bundesregierung in einer offiziellen Anfrage um Stellungnahme zu bitten.
Der aktuelle Auszahlungsbetrag richtet sich nach einem Pauschalbetrag, der an der jährlichen Durchschnitts-Ladeleistung eines E-Autos ausgerichtet ist. Es erscheint weder logisch noch gerecht, für zwei Fahrzeugtypen mit völlig unterschiedlichen Anschaffungs- und Betriebskosten den gleichen Auszahlungsbetrag festzusetzen.