(...) das ist eine reichlich allgemeine Frage, deswegen kann ich es auch nur allgemein beantworten. Erstens kann Gesichtserkennung durch staatliche Behörden sinnvoll sein, je nachdem, wo sie eingesetzt wird. Das sehe ich bei privaten Unternehmen nicht so, gebe aber zu, dass ich offen für Argumente bin. (...)
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(...) beim Einsatz ‚intelligenter‘ Kameras muss genau abgewogen werden, wo und inwieweit der Mehrwert an Sicherheit die Beeinträchtigung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung überwiegt. (...)
(...) ich teile die Sorge vieler Bürgerinnen und Bürger wie auch der Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern, dass mit der weiträumigen Einführung intelligenter Videoüberwachung mit automatischer Gesichtserkennungssoftware nicht nur die Anzahl von Fehalarmen steigen wird und somit unschuldige Personen ins Visier von Fahndungen geraten, sondern dies auch einen Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung bedeutet. Mögliche gesetzliche Regelungen müssten überdies verfassungs- und europarechtlich konform sein. (...)
Ich vertrete die Meinung meiner Fraktion, dass das Thema der automatischen Gesichtserkennung eine ausführlichere Debatte in der Gesellschaft braucht und daher aus dem vorliegenden Entwurf zu einem Bundespolizeigesetz rausgelöst wird. Denn Entscheidungen, die übers Knie gebrochen werden, machen keinen Sinn.
(...) Ich möchte Sie um Verständnis bitten, dass ich den direkten Weg zu den Bürgern suche. (...)
(...) Generell halte ich den Einsatz von Gesichtserkennungssoftware für problematisch. (...)