Antwort 31.07.2024 von Volker Nothing AfD
Die Freiwilligkeit für Privathaushalte muss hingegen erhalten bleiben.
Die Freiwilligkeit für Privathaushalte muss hingegen erhalten bleiben.
Für private Anlagenbetreiber rechnet sich eine PV-Anlage vor allem durch die eingesparten Stromkosten, da der selbst erzeugte Solarstrom günstiger ist als der vom Energieversorger bezogene
Die 70-Prozent-Einspeisebegrenzung für PV-Bestandsanlagen über 7 kWp ist nicht mehr zwingend erforderlich
Das Solarpaket weitet Zahlungen für Erneuerbare aus, obwohl es das Gegenteil bewirken müsste.
Wir werden das Gesetz zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare-Energien-Anlagen in dieser Woche im Deutschen Bundestag beschließen.