Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit bei Selbständigen steht den Jobcentern ein breiter Instrumentenkasten zur Verfügung. Ist die selbständige Tätigkeit grundsätzlich geeignet, in absehbarer Zeit die Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu überwinden, so kann mit Darlehen und Zuschüssen für die Beschaffung von notwendigen und angemessenen Sachgütern unterstützt werden.
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Wer hilfebedürftig ist, dem gewährleistet unser Staat ein menschenwürdiges Existenzminimum. Dies ist und bleibt ein Kernelement unseres Sozialstaates. Gleichzeitig ist ein ebenso wichtiges Kernelement unseres Sozialstaates: Wer Leistungen in Anspruch nimmt, muss umgekehrt auch aktiv daran mitwirken, finanziell möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen zu stehen und den eigenen Lebensunterhalt oder wenigstens einen Teil davon (wieder) selbst verdienen zu können. In erster Linie sind die Leistungsbeziehenden also selbst gefordert, konkrete Schritte zur Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit zu unternehmen.
Genau hier zeigt sich, dass unser Steuer- und Abgabensystem nicht alle gleichermaßen belastet.
Die Menschen müssen darauf vertrauen können, dass unser Sozialstaat gerecht funktioniert. Sozialleistungsmissbrauch schadet dem Sozialstaat und unserer Gesellschaft. Mein Ziel ist, dass zunächst einmal denen geholfen wird, die Hilfe brauchen - und das verlässlich und ohne Generalverdacht. Wer jedoch unsere staatliche Hilfe ausnutzt, schadet denen, die wirklich auf Unterstützung angewiesen sind und denen, die es mit ihren Steuern finanzieren. Und das ist für mich kein Kavaliersdelikt. Es muss klar sein, dass wir - im Interesse unserer Solidargemeinschaft - Missbrauch nicht dulden und konsequent dagegen vorgehen.
Die Bundesagentur für Arbeit teilte weiter mit, es habe im März 2025 genau 701.000 ukrainische Bürgergeldempfänger gegeben.