Alle Fragen und Antworten bei abgeordnetenwatch

Hier finden Sie sämtliche Fragen und Antworten, die seit unserer Gründung im Jahr 2004 bei uns veröffentlicht wurden.
Frage von Reiner K. • 29.09.2025
Bürgergeldkriterien -?
Portrait von Bärbel Bas
Antwort 05.01.2026 von Bärbel Bas SPD

Die soziale Absicherung im Falle der Arbeitslosigkeit sieht in Deutschland zwei verschiedene Modelle vor.

Portrait von Heidi Reichinnek
Antwort 26.03.2026 von Heidi Reichinnek Die Linke

Wir als Linke halten das aktuelle Bürgergeld für zu niedrig. Die Regelsätze decken aus unserer Sicht nicht das ab, was man für ein würdiges Leben braucht – gerade wenn man, wie Sie, ohnehin mit gesundheitlichen und persönlichen Belastungen zu kämpfen hat. Dass am Ende des Monats kaum noch etwas übrig bleibt, ist leider kein Einzelfall, sondern ein strukturelles Problem.

Portrait von Heidi Reichinnek
Antwort 12.01.2026 von Heidi Reichinnek Die Linke

Dass Bürgergeld und Grundsicherung im Alter auf demselben Regelsatz beruhen, folgt zwar der gesetzlichen Definition des Existenzminimums, verkennt jedoch die sehr unterschiedlichen Lebenslagen, insbesondere die höheren Bedarfe älterer Menschen.

Portrait von Bärbel Bas
Antwort 01.07.2026 von Bärbel Bas SPD

Zur Überwindung von Hilfebedürftigkeit bei Selbständigen steht den Jobcentern ein breiter Instrumentenkasten zur Verfügung. Ist die selbständige Tätigkeit grundsätzlich geeignet, in absehbarer Zeit die Hilfebedürftigkeit zu verringern oder zu überwinden, so kann mit Darlehen und Zuschüssen für die Beschaffung von notwendigen und angemessenen Sachgütern unterstützt werden.

Portrait von Bärbel Bas
Antwort 01.07.2026 von Bärbel Bas SPD

Wer hilfebedürftig ist, dem gewährleistet unser Staat ein menschenwürdiges Existenzminimum. Dies ist und bleibt ein Kernelement unseres Sozialstaates. Gleichzeitig ist ein ebenso wichtiges Kernelement unseres Sozialstaates: Wer Leistungen in Anspruch nimmt, muss umgekehrt auch aktiv daran mitwirken, finanziell möglichst schnell wieder auf eigenen Beinen zu stehen und den eigenen Lebensunterhalt oder wenigstens einen Teil davon (wieder) selbst verdienen zu können. In erster Linie sind die Leistungsbeziehenden also selbst gefordert, konkrete Schritte zur Überwindung ihrer Hilfebedürftigkeit zu unternehmen.