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Auch wenn dies im Wahlprogramm nicht ausdrücklich formuliert wurde, so wird eine Weigerung arbeitsfähiger Bezieher auch nach den Vorstellungen der AfD erhebliche Sanktionen nach sich ziehen.
Wer sich nicht aktiv um eine Arbeit bemüht oder Termine beim Jobcenter unentschuldigt versäumt, bei dem kann die Höhe des Bürgergeldes vermindert werden. Dies trifft hingegen nicht auf Personen zu, die aus gesundheitlichen oder aus Altersgründen keiner Erwerbstätigkeit nachgehen können.
Das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum unterscheidet nicht nach den jeweiligen Ursachen für den Hilfebedarf.
Das Wohngeld richtet sich nach dem Wohngeldgesetz (WoGG) und hat eigene Regeln zur Einkommensermittlung und Freibeträgen; daraus können im Vergleich zum Bürgergeld unterschiedliche Ergebnisse entstehen.
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