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Sollten Bürgergeldempfänger Bewerbungskosten auch für nicht-sozialversicherungspflichtige Stellen erstattet bekommen? Ich finde, die aktuelle Regelung erschwert den Zugang zu Arbeit – Ihre Meinung?

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Frage von Max M. •

Sollten Bürgergeldempfänger Bewerbungskosten auch für nicht-sozialversicherungspflichtige Stellen erstattet bekommen? Ich finde, die aktuelle Regelung erschwert den Zugang zu Arbeit – Ihre Meinung?

Aktuell werden Bewerbungskosten nur für sozialversicherungspflichtige Jobs übernommen (§16 SGB II). Als Bürgergeldbezieher, der sich aktiv bewirbt, empfinde ich das als unfair. Beispiel: Ich bewarb mich für ein duales Studium bei einer Behörde – mit Aussicht bei Bestehen zum Beamten zu werden. Trotz Absage wurden meine Fahrtkosten nicht erstattet, weil die spätere Verbeamtung nicht sozialversicherungspflichtig wäre.

Diese Regelung wirkt kontraproduktiv: Sie belastet finanziell und schreckt ab, sich auf bestimmte Stellen zu bewerben. Dabei geht es doch darum, Menschen in Arbeit zu bringen – unabhängig vom späteren Status. Wie stehen Sie dazu? Sollte die Politik hier nachbessern, um gleiche Chancen zu ermöglichen? Oder sollte das Bewerben auf Beamtenstellen weiter ein "Luxushobby" bleiben ?

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Antwort von SPD

Zunächst entschuldige ich mich für die sehr späte Antwort - es ist bei mir untergegangen...

Wer von Bürgergeld / Grundsicherung lebt, sollte nicht ausgerechnet an den Kosten einer Bewerbung scheitern. Deshalb sollten Bewerbungskosten grundsätzlich auch dann erstattet werden, wenn es um nicht-sozialversicherungspflichtige Stellen geht – sofern es sich, wie in ihrem Beispiel, um seriöse und realistische Beschäftigung handelt. Aus unserer Sicht muss Arbeitsmarktpolitik Chancen eröffnen, statt Hürden aufzubauen. Gerade auch für Menschen mit gebrochenen Erwerbsbiografien kann ein kleiner Einstieg eine Brücke in reguläre Beschäftigung sein.

Viele Grüße, Janine Merz

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