Die Entbudgetierung hausärztlicher Leistungen war im Entwurf des Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz enthalten und war für uns neben der Einführung von Primärversorgungszentren und Gesundheitsregionen ein sehr wichtiges Anliegen
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Die abgeschaffte Neupatientenregelung wurde durch ein moderneres und zielgerichteteres System ersetzt. ÄrztInnen erhalten nun eine höhere Vergütung, wenn sie über die Terminservicestelle eine zeitnahe Behandlung anbieten. Dabei gilt: Je schneller der Termin erfolgt, desto höher fällt der finanzielle Zuschlag aus.
Leider ist es uns nicht gelungen, die im Koalitionsvertrag vereinbarte Erhöhung der staatlichen Pauschale für gesetzlich versicherte Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld durchzusetzen. Der damalige Bundesfinanzminister Lindner hat dies abgelehnt, auch vom Bundeskanzler Scholz kam hierzu keine Unterstützung.
Die Beiträge der Bürgergeldempfänger*innen sind Aufgabe des Staates und nicht der Beitragszahler*innen. Die Mittel dafür müssen aber auch bereitgestellt werden.
Die Union hält an der solidarischen Beitragsfinanzierung fest!
Diese versicherungsfremden Leistungen machen bereits heute ein Fünftel der Ausgaben des Gesundheitsfonds aus.