Antwort 17.11.2021 von Christian Lindner FDP
Herr Lindner hat sich bereits an anderer Stelle zum Sachverhalt geäußert. Lesen Sie selbst:
Herr Lindner hat sich bereits an anderer Stelle zum Sachverhalt geäußert. Lesen Sie selbst:
Das Infektionsschutzgesetz ist ein Bundesgesetz. Für dessen Erarbeitung, Änderung und Bewertung ist in unserem Staat die Bundesebene zuständig.
Alle Maßnahmen im Zusammenhang mit COVID-19 wurden nur eingeführt, weil eine drohende Überlastung des Gesundheitssystems nicht ausgeschlossen werden konnte.
Die notwendigen Zulassungsverfahren für Arzneimittel jedoch außer Kraft zu setzen und sich über die fachlich zuständigen Institutionen gesetzgeberisch hinwegzusetzen, wäre falsch.