Das System der Besteuerung der gesetzlichen Rente wird umgestellt. Auslöser für diese Umstellung war das Bundesverfassungsgericht, das 2002 den Gesetzgeber zu einer Änderung verpflichtet hatte.
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Für diese gilt seitdem die Auszahlung der Rente am Ende des Monats. Durch diese Verschiebung konnte sich die gesetzliche Rentenversicherung eine Kostenentlastung verschaffen.
Die Umstellung auf die Rentenzahlung am Monatsende ab 2003 funktioniert im Prinzip wie ein Kredit und sollte den Bundeshaushalt bzw. die Sozialkassen entlasten.
nach den sog. FAQ des BMF erhalten Vorruheständler die Energiepauschale nicht, da sie kein aktives Arbeitseinkommen erzielt haben.
Weil Rentner*innen tatsächlich bei der Energiepreispauschale nicht berücksichtigt werden, müssen wir sie bei weiteren Entlastungen, die dringend geboten sind, gezielt unterstützen. Deshalb streitet die grüne Bundestagsfraktion für ein dauerhaftes Energiegeld pro Kopf.
Hintergrund der Besteuerung von Renten ist die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Gleichbehandlung von Renten und Pensionen. Wir haben damals als SPD bei der Umsetzung des Urteils die Spielräume, die uns zustanden, komplett genutzt: deswegen zahlen ca. 2/3 der jetzigen Rentnerinnen und Rentner keine Steuern auf die Rente.