Antwort 19.12.2023 von Marie-Agnes Strack-Zimmermann FDP
der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat die Aufgabe, zwischen den Staaten zu vermitteln und nicht einseitig Position zu beziehen. Bisher hat er das nicht ausreichend getan.
der Generalsekretär der Vereinten Nationen hat die Aufgabe, zwischen den Staaten zu vermitteln und nicht einseitig Position zu beziehen. Bisher hat er das nicht ausreichend getan.
In Friedenszeiten finden allein die Normen des Menschenrechts, insbesondere das Recht auf Leben, Anwendung, wodurch „gezielte Tötungen“ in aller Regel (sofern keine Notwehr vorliegt) völkerrechtlich unzulässig sind.
Bei der Beantwortung Ihrer Frage stütze ich mich auf ein Gutachten des Bundestages vom Juni 2022...
Wir sollten aber mit der Verurteilung und Einordnung dieser Dinge sehr zurückhaltend sein. Denn wir haben das Glück, weiter in Frieden leben zu können.