(...) Artikel 5 Grundgesetz regelt in Absatz 3 die Freiheit der Wissenschaft, Forschung und Lehre. Diese umfasst auch die Entscheidung über die Erstellung von Studien und Statistiken der Lehrstühle in der Bundesrepublik. (...)
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(...) 56 ff.) müssen sich viel mehr Richtlinien und Regeln diesem Grundprinzip unterwerfen. Diese für uns wesentliche Forderung führt jede bürokratische Diskussion über die Anerkennung eines in der EU erlangten, mit ETCS bewerteten und akkreditierten Studienabschlusses, ad absurdum und sorgt für einheitliche Verfahren auf höchster Ebene. (...)
(...) Dass der Minister hierfür „extra-Gelder“ aus dem Bundeshaushalt bekommt und nicht etwa sein Budget des Gesundheitsministeriums dafür nutzt: Der Mehrwert der Studie erschließt sich mir auch nicht. Leider war es Teil eines größeren Kompromisses zu Schwangerschaftsabbrüchen. (...)
(...) Ein Ausschluss aus einer Universität führt dazu, dass der Person eine Umgebung genommen wird, die ein hohes Potenzial für Emanzipation
bietet. (...)
(...) Eine Möglichkeit könnte sein, sich an das Sozialreferat Ihrer Studierendenvertretung zu wenden. Diese haben die Möglichkeit, Studierenden in solchen Notsituationen auszuhelfen. (...)
(...) Was die Korrosion betrifft, war mir bekannt, dass sicher Landtag in den Jahren 2011 und zuletzt 2013 mit dem Thema beschäftigt hat. Dabei gab es von Seiten des Ministeriums mit Verweis auf eine Untersuchung des TÜV und anderer Gutachten stets die Auskunft, dass die Ablagerung an der Beckenwand sicherheitstechnisch unbedenklich sei und dass korrodierte Armaturen-Bauteile ausgetauscht wurden.