Wir reformieren ja derzeit die Staatsangehörigkeitsreform
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Mir sind solche Fälle tatsächlich nicht bekannt
Eine Einbürgerungszusage gilt im Regelfall ein Jahr lang. Konkrete Fragen zu Ihrem Antrag und der Dauer der Bearbeitung klären Sie bitte mit Ihrer zuständigen Einwanderungsbehörde.
Eine beschleunigte Einwanderung nach drei Jahren ist möglich, wenn das Sprachniveau C1 nachgewiesen werden kann und zusätzlich besondere Integrationsleistungen, bspw. im Ehrenamt, Schule / Ausbildung oder im Beruf, vorliegen.
Sofern Sie jederzeit Ihre Arbeit wieder aufnehmen können, Ihr Arbeitsvertrag ja auch weiterläuft, Sie während Ihres Sabbatjahres keine Sozialleistungen beziehen und aus eigenen Ersparnissen leben, sollte dies der Einbürgerung meiner Erkenntnis nach nicht im Wege stehen
Es gilt immer das derzeit geltende Recht, nicht das bei Antragstellung. Haben Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und möchten eine weitere erwerben, so können Sie die zweite Staatsangehörigkeit erst annehmen und die deutsche behalten, wenn das Gesetz in Kraft getreten ist.