Antwort 06.09.2021 von Stefan Schwartze SPD
Bis zuletzt haben wir uns dafür eingesetzt, den Einsatz von Humanhomöopathika bei nichtlebensmittelliefernden Tieren durch Tierheilpraktiker*innen zu ermöglichen.
Bis zuletzt haben wir uns dafür eingesetzt, den Einsatz von Humanhomöopathika bei nichtlebensmittelliefernden Tieren durch Tierheilpraktiker*innen zu ermöglichen.
Das sehe ich auch so: es bestehen Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes, weil es unzulässig in die Ausübung der Berufsfreiheit für Tierheilpraktiker*innen eingreift.
Wir sind ja bereits seit längerem im Austausch und ich ziehe auch weiterhin den persönlichen und direkten Kontakt vor. Deshalb werden Sie meine Antwort auf direktem Wege erhalten.
Mit Schreiben vom 21. Juni haben meine Kollegin Frau Breher und ich ihnen zu diesem Thema geschrieben. Ich schicke Ihnen dieses Schreiben sehr gerne per Email noch einmal zu.