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Die SPD als Teil der Koalition kann und wird sich nicht an der Bildung der für einen solchen Ausschuss erforderlichen Mehrheit beteiligen, da dies die politische Stabilität und das Vertrauen in die Regierung gefährden würde
Diese Entscheidung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesgesundheitsministerin. Eine Veröffentlichung kann durchaus sinnvoll sein. Eine differenzierte Sicht auf die Zeit ist ebenfalls notwendig.
Das ist eine Frage, die in der Ressortzuständigkeit der Bundesgesundheitsministerin liegt
Angesichts der massiven Verschwendung von Steuergeldern in der Maskenaffäre halte ich es für nicht vertretbar, den Sonderbericht unter Verschluss zu halten.