(...) Wenn der Migrationspakt rechtlich bindend wäre, würde es einer Ratifizierung durch das nationale Parlament bedürfen, Art. 59 Abs. 2 Grundgesetz. (...)
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(...) Ich sehe die Umsetzung der Ziele als politisch verbindlich an. Deutschland hat sich erfolgreich bei entscheidenden Punkten durchgesetzt, wie zum Beispiel bei der Wahrung nationaler Souveränität in Grenz- und Sicherheitsfragen einschließlich möglicher Strafbarkeit der illegalen Einreise, bei der klaren Trennung zwischen legaler und illegaler Migration, bei der Förderung bereits bestehender Wege gut gesteuerter legaler Migration ohne das Postulat einer Ausweitung der Zuwanderungsmöglichkeiten und bei der Bekräftigung der Bedeutung von Rückkehr- und Reintegrationspolitiken als Konsequenz der völkerrechtlichen Rückübernahmeverpflichtungen gegenüber eigenen Staatsangehörigen. Ich unterstütze den Pakt wie die Mehrheit meiner Fraktion daher. (...)
(...) Es gibt rund um das Thema des Migrationspakts kritische und befürwortende Stimmen. (...) Das Ziel ist, dass auch andere Länder mit der Zeit Standards einführen, die sich den unseren annähern. (...)
(...) Volksentscheide wurden von den Müttern und Vätern des Grundgesetzes nur für wenige Fälle vorgesehen. Ohne Grundgesetzänderung ist ein Volksentscheid zu solchen Themen nicht möglich. (...)
(...) DIE LINKE fordert grundsätzlich die Stärkung der direkten Demokratie und hat einen Gesetzentwurf dazu in den Bundestag eingebracht (...)