(...) Karlsruhe hat das bundesweit strengste Rauchverbot in bayerischen Gaststätten, insbesondere aber auch die von Ihnen angesprochene Möglichkeit von Raucherclubs, ausdrücklich als verfassungsgemäß bestätigt. (...) Das Bundesverfassungsgericht hat auch die Anforderungen, die die Vollzugshinweise zum Bayerischen Gesundheitsschutzgesetz an solche Raucherclubs stellen - unter anderem fester Mitgliederbestand, Ausschluss der Laufkundschaft und kein schneller Erwerb der Mitgliedschaft an der Tür - nicht beanstandet. (...)
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Unsere Position zum Nichtraucherschutz ist zunächst mal, dass der Tabakindustrie verboten werden muss, suchtsteigernde Stoffe mit teils verheerenden Nebenwirkungen beizumengen. (...) Das aktuelle bayerische Nichtraucherschutzgesetz ist in der jetzigen Form nicht praxisgerecht, wie die zahlreichen Raucherclubs beweisen, die zur Umgehung gegründet werden. (...)
(...) Ich werde Herrn Blume-Beyerle bei nächster Gelegenheit (im Moment befindet sich der Stadtrat in der Sommerpause) direkt auf die (angeblichen?) Probleme beim Vollzug des Nichtraucherschutzgesetzes ansprechen. Das Problem der Notwendigkeit eines hohen Personaleinsatzes kann ich zwar nachvollziehen, aber vermutlich reduziert sich dieser nach ein paar Kontrollgängen erheblich. (...)
(...) Im Endeffekt heißt dies: Scharfes Gesetz, laxer Vollzug, kaum Kontrollen. Die Freien Wähler wären für ein etwas liberaleres Gesetz (Rauchen in Nebenräumen größerer Lokale erlaubt), das die aktuellen Auswüchse helfen würde zu unterbinden. Dass ein solcher Ansatz natürlich auch nicht perfekt ist (z.B. ist so der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter nicht vollständig gewährleistet), ist mir natürlich bewusst. (...)
(...) Ausnahmen von der Regel müssen aber wohl sein. Ich halte die gesellschaftliche Funktion unserer kleinen Eckkneipen in den Stadtteilen für so wichtig, dass hier über Ausnahmen hätte nachgedacht werden müssen. Der Weg des Raucherclubs ist aber in meinen Augen grundsätzlich falsch, da sich diese Ausnahme ja nicht auf die Eckkneipe alleine beschränkt, sondern von allen Gaststätten in Anspruch genommen werden kann. (...)